AGB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN TANZSTUDIO INNVIERTEL

  1. Vertragsdauer
  • Die Anmeldung für die laufenden Tanzkurse für Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene gilt bis Ende des Tanzjahres.
    Ein Tanzjahr besteht aus Wintersemester und Sommersemester. Ein Semester beinhaltet 15 Unterrichtseinheiten, das Tanzjahr also 30 Unterrichtseinheiten pro Kurs. Diese werden innerhalb eines Schuljahres, also bis spätestens bis Mitte Juli 2025 abgehalten.
  • Die Anmeldung für den die Kurse Mini Ballett und Mini Dance gilt bis Ablauf des aktuellen Semesters. Bei Anmeldung im Wintersemester kann der Vertrag durch Zahlung des Sommersemesterbeitrags bis zum Sommersemester 2025 verlängert werden.
  • Als Vertragsbeginn zählt – bei schon im Vorjahr besuchten Kursen – das Datum der ersten im Tanzjahr besuchten Unterrichtseinheit oder bei neu besuchten Kursen die erste Unterrichtseinheit nach den beiden Schnupperstunden.
  • Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Es ist nach Ablauf des Tanzschul-Jahres im Juli 2025 keine Kündigung nötig.
  1. Kündigung
  • Eine Kündigung des Vertrags bei Anmeldung für ein Tanzjahr seitens des Tanzschülers / der Tanzschülerin ist zum Ende des Wintersemesters möglich. Die Kündigung muss spätestens zum 15.01.2025 schriftlich per Brief oder E-Mail eingehen.
  • Bei Anmeldung von Kindergartenkindern für ein Semester ist keine Kündigung möglich, da der Vertrag automatisch mit Ende des aktuellen Semesters endet.
  • Das Tanzstudio Innviertel behält sich vor, bei mehrmaligem erheblichen Stören des Unterrichts durch den/die TanzschülerIn den Vertrag vorzeitig aufzulösen. In dem Fall wird pro besuchter Unterrichtseinheit, der Beitrag für drop-in Stunden verrechnet.
  1. Zahlungskonditionen
  • der Beitrag für das Tanzjahr kann wahlweise in einem Jahresbeitrag, in 2 Semesterbeiträgen oder in Monats-Raten gezahlt werden.
  • Zahlungsfristen:
    • Jahres-Beitrag: 31. Oktober 2024
    • Semester-Beiträge: Beitrag Wintersemester: 15. Oktober 2023 oder bis 2 Wochen nach Vertragsbeginn.
      Beitrag Sommersemester: 15. Februar 2025
    • Monatsbeiträge: ausschließlich mit Dauerauftrag möglich jeweils zum Monatsbeginn.
      • für Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene in 10 Raten von Oktober 2024 bis Juli 2025
      • für Kindergartenkinder (Mini Ballett und Mini Dance): in 5 Raten (für ein Semester)
      • Sollte in einem dieser Monate kein Unterricht statt finden, so ist die monatliche Rate trotzdem termingerecht zu zahlen, da die Unterrichts-Einheiten nachgeholt werden.
  • Eine ganze oder teilweise Rückzahlung schon eingegangener Kursbeiträge, ausgenommen irrtümliche Überzahlung, ist ausgeschlossen.
  • Schnupperstunden sind direkt vor der Unterrichtseinheit in bar zu bezahlen. Schnuppern ist nur für neue Kurse möglich, nicht für zuvor schon besuchte Kurse.
  • Bei einem späteren Einstieg in den Kurs / die Kurse als in der ersten Kurswoche, werden nur die auf die Schnupperstunden noch folgenden Unterrichts-Einheiten berechnet.
  • Sind beim Einstieg weniger als 4 Unterrichts-Einheiten im Semester übrig, ist der Preis für Einzeleinheiten / Drop-in Stunden zu bezahlen.
  1. Termine der Unterrichtseinheiten
  • Die Termine der Unterrichtseinheiten werden im Voraus per WhatsApp und/oder per Terminzettel bekannt gegeben.
  • Die Unterrichtseinheiten eines Kurses sind wöchentlich zur selben Zeit. Normalerweise findet der Tanzunterricht nur an Schultagen statt, es kann aber nach Absprache ausnahmsweise auch Tanzunterricht in den Schulferien oder an Feiertagen geben.
  • Ein Termin kann kurzfristig verschoben werden, wenn der/die TanzpädagogIn verhindert ist und keinen adäquaten Ersatz findet. Die neuen Termine werden dann auf einer aktualisierten Terminliste per WhatsApp oder Zettel bekannt gegeben.
  • Ein Termin kann auch verschoben werden, wenn mindestens die Hälfte der KursteilnehmerInnen an einem bestimmten Termin verhindert ist, zum Beispiel wegen einer verpflichtenden Schulveranstaltung. Dies muss mindestens eine Woche vorher bekannt sein, um die Unterrichtseinheit zu verschieben und dies rechzeitig allen TeilnehmerInnen bekannt zu geben.
  • Sollte der Fall eintreten, daß sich durch ein gesetzlich verordnetes Betretungsverbot des Tanzstudios eine Verschiebung über Mitte Juli 2025 hinaus ergeben würde, werden die Unterrichtseinheiten per Online-Unterricht abgehalten, um das Tanzjahr in jedem Fall bis spätestens Mitte Juli 2025 abzuschließen. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung anteiliger Kursbeiträge im Falle von Online-Unterricht besteht nicht.
  1. Krankheit / Abwesenheit der Kursteilnehmer
  • Bei Abwesenheit einzelner KursteilnehmerInnen – egal aus welchen Gründen – findet die Unterrichtseinheit normal statt. Abwesenheit vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
  • Als Ausgleich für versäumte Unterrichtseinheiten, besteht die Möglichkeit, die Stunden in einer anderen Klasse passender Altersstufe nachzuholen.
  • Extra-Kurse wie Gastlehrer-Workshops und Kurse des Sommerprogramms können nicht als Nachholstunde verwendet werden.
  • Bei längerer absehbarer Abwesenheit von mehr als einem Monat ohne Möglichkeit die Stunden im selben Semester in einer anderen Klasse nachzuholen (z.B. gebrochenes Bein), ist die gesamte vertraglich vereinbarte Kursgebühr trotzdem zu bezahlen. Der Beitrag für die versäumten Stunden, ab dem Zeitpunkt des Bescheid Gebens der längerfristigen Verhinderung, wird in diesem Fall für das auf den Vertragszeitraum nachfolgende Semester gutgeschrieben.
  1. Aufsichtspflicht
    Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der jeweiligen Unterrichtseinheit. Eine Überwachung der nicht volljährigen SchülerInnen über den Unterricht hinaus ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  1. Tanzkleidung und Kostüme
  • für klassisches Ballett:
    für Mädchen: einheitliche Trainingskleidung aus Trikot in vorgegebener Farbe, Ballettröckchen, Ballett-Strumpfhose und Ballettschläppchen mit Ledersohle.
    Für Jungen: schwarze Leggins oder schwarze kurze Hose, weißes enganliegendes T-Shirt, Ballettschläppchen in schwarz oder weiß.
    Die Trainingskleidung muss – falls noch nicht vorhanden – am Anfang des Schuljahres erworben werden.
    Die Haare sollen zu einem sauberen Dutt gebunden sein. Bei kurzen Haaren mit Haarreif oder Haarklammern aus dem Gesicht frisieren.
  • Für alle anderen Kurse:
    bequeme, saubere, eigene Tanzkleidung, zum Beispiel Leggins und T-Shirt.
    Nicht geeignet sind Jeans, Röcke und Turnschläppchen mit Gummisohle.
  • Der weiße Tanzboden darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Für die Tanz-Gala am Ende des Tanzjahres fallen Kostümkosten an, welche nicht durch den Kursbeitrag abgedeckt sind. Spezielle Bühnen-Tanzkostüme wie z. B. Ballett-Tutus werden vom Tanzstudio erworben und gegen eine geringe Leihgebühr ausgeliehen. Auftrittskleidung, welche auch privat oder im Training tragbar ist, muss selbst erworben werden.
  1. Haftung und Schadensersatz
  • Für mitgebrachte Garderobe und Wertsachen wird nicht gehaftet.
  • Ein Schadensersatzanspruch für abhanden gekommene Gegenstände, Kleidung oder Bargeld ist ausgeschlossen.
  • Jede(r) KursteilnehmerIn ist verpflichtet, ausschließlich in angemessener physischer und psychischer Verfassung am Tanzunterricht teilzunehmen. Da jegliche Form von Sport ein gewisses Verletzungsrisiko beinhaltet, wird keine Haftung für die mit der Sportart des Tanzens üblichen verbunden Risiken übernommen.
  • Ein Schadensersatzanspruch gegen das Tanzstudio Innviertel ist ausgeschlossen, soweit dieser nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist.
  1. Datenschutz, Social Media und geistiges Eigentum
  • Mit der Anmeldung und Teilnahme an einem Kurs wird das Tanzstudio Innviertel berechtigt, personenbezogene Daten der KursteilnehmerInnen und Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Verwaltung zu speichern. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  1. Fotos, Videos und Social Media
  • Mit der Anmeldung stimmt der/die KursteilnehmerIn bzw. der/die Erziehungsberechtigte zu, dass Fotos und Filmaufnahmen aus dem Tanz-Unterricht, externen Aufführungen oder internen Veranstaltungen gemacht werden und diese zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit für das Tanzstudio Innviertel verwendet werden dürfen.
    Die Veröffentlichung der Fotos und Videos erfolgt ohne Namensnennung der abgebildeten Personen.
  • TeilnehmerInnen und Eltern ist es erlaubt, Im Unterricht sich selbst bzw. die eigenen Kinder zu fotografieren oder zu filmen.
    Andere TänzerInnen oder die ganze Gruppe zu fotografieren oder zu filmen ist ausdrücklich untersagt.
  • Eine Veröffentlichung der Fotos und Videos von der eigenen Person bzw. des eigenen Kindes aus dem Tanzstudio auf Social Media ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Tanzstudio-Leitung und die jeweilige Kursleiterin erlaubt.
  • Bei erlaubter Veröffentlichung ist das Foto / Video mit der Markierung („Hashtag“) Tanzstudio Innviertel zu versehen.
  1. geistiges Eigentum
  • Im Tanzstudio erlernte Choreografien dürfen von SchülerInnen bei externen Veranstaltungen eigenständig aufgeführt werden. Dabei muss direkt vor oder nach der Aufführung der Name des/der ChoreografIn und das Tanzstudio Innviertel genannt werden.
  • Eine Weiter-Unterrichten der im Tanzstudio gelernten Choreografien durch KursteilnehmerInnen ausserhalb des Tanzstudios ist nicht gestattet.
  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile des Vertrags ungültig bzw. unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags und seiner anderen Bedingungen nicht.

Gerichtsstand ist Schärding.

Stand: 1. September 2024